Was bedeutet "relative Marktmacht" und welche Konsequenzen hat die Einführung des Konzepts in das Schweizer Kartellrecht?
Das Schweizer Parlament hat im Nachgang zur Volksinitiative «Stopp der Hochpreisinsel – für faire Preise» (Fair-Preis-Initiative) entschieden, das Konzept der relativen Marktmacht in das Kartellgesetz aufzunehmen. Ab dem 1. Januar 2022 werden für Unternehmen, gegenüber denen sich andere Unternehmen in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis befinden, dieselben kartellrechtlichen Pflichten gelten, welche bisher nur für marktbeherrschende Unternehmen gegolten haben. Um den Forderungen der Volksinitiative Rechnung zu tragen, wird zudem die neue Pflicht eingeführt, Schweizer Unternehmen im Ausland zu den dortigen Preisen und Konditionen zu beliefern.
Unsere Nachbachländer Deutschland und Österreich kennen den Tatbestand der relativen Marktmacht bereits seit Längerem. Unser Experte für Kartellrecht Marquard Christen unterhält sich daher mit Nantje Johnston, Kartellrechtsexpertin bei CMS Deutschland und Dieter Zandler, ebenfalls Rechtsanwalt für Kartellrecht bei CMS Österreich über deren Erfahrungen. Gemeinsam sprechen sie über die Unterschiede der Regelwerke in den drei Ländern und konkrete Fälle aus der Praxis und diskutieren, inwiefern die Schweiz künftig von den Erfahrungen in Deutschland und Österreich profitieren kann. Unternehmen erfahren in dieser Folge ebenfalls, wie sie sich auf die Einführung des Konzepts vorbereiten können.
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