Der Informationsaustausch zwischen Arbeitgeber:innen und Betriebsräten gerät in das Visier der Datenschutzbehörde. Das Informationsrecht des Betriebsrats wird aufgrund seiner inhaltlichen Unschärfe zunehmend nicht als Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung akzeptiert. Betriebliche Mitbestimmung kann so für beide Seiten zu einer Haftungsfalle werden.
Unsere Arbeitsrechtsexpert:innen sprechen über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und die Spruchpraxis der Datenschutzbehörde und erläutern, wie es gelingen kann, den betrieblichen Informationsaustausch nachhaltig und DSGVO-konform zu gestalten.
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